Zusammen mit dem Caravaning-Industrieverband CIVD sucht Deutschlands Camping-Fachverband DCC nach Reisemobilisten, die durch die Einführung der Umweltzonen in ihrer Reisefreiheit beschränkt werden. Anfang des Jahres sind die ersten Umweltzonen in Deutschland in Kraft getreten, allerdings ohne eine Regelung für nicht nachrüstbare Reisemobile getroffen zu haben.
Zwar sei laut DCC geplant, für Anwohner eine Ausnahmeregelung gelten zu lassen, für alle anderen Reisemobilisten sei die Lage jedoch völlig unklar. So werden zwei betroffene Reisemobilisten gesucht, die ihren Fall vor Gericht bringen.Ziel ist es, mit zwei Präzedenzfällen rechtliche Klarheit zu schaffen. Man sollte sich zumindest auf die Grundforderungen verständigen, die von verschiedenen Campingverbänden im Sommer vergangenen Jahres beschlossen wurden. Diese sehen unter anderem vor, uneingeschränkte Reisefreiheit vom Wohnort zum Urlaubsziel und zurück gelten zu lassen.
Gefragt sind nun Reisemobile, für die keine Plakette erteilt wurde. Alle eingehenden Fälle werden zunächst gesammelt und juristisch geprüft. Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Daher sollten nur Kopien, beispielsweise der Ablehnung und des Fahrzeugscheins, sowie eine kurze Schilderung der Situation/Wohnlage an Deutscher Camping Club, Mandlstraße 28, 80802 München, geschickt werden.
Foto: DCC